Bildungsfreistellung – gleichbedeutend mit Bildungsurlaub und Bildungszeit – ist ein Instrument für Beschäftigte, den Anforderungen des lebenslangen Lernens gerecht zu werden, sei es im Beruf oder der gesellschaftlichen Teilhabe im Bereich der politischen Bildung oder des ehrenamtlichen Engagements.
Freistellung von der Arbeit kann für politische Weiterbildung, berufliche Weiterbildung oder eine Qualifizierung im Ehrenamt für bis zu 6 Tage im Jahr beansprucht werden, wenn man mindestens seit 12 Monaten dem Betrieb angehört. Auch eintägige Veranstaltungen sind freistellungsfähig. Dabei gilt, dass Beschäftigte ab dem dritten Freistellungstag für die Hälfte der Zeit arbeitsfreie Zeit einbringen müssen. Arbeitsfreie Zeit sind Tage, an denen nicht gearbeitet wird, wie Urlaub oder Wochenenden und Feiertage. Arbeitsfreie Zeit kann auch durch Überstunden abgegolten werden.
Bildungsurlaub kann nur an staatlich anerkannten Weiterbildungseinrichtungen durchgeführt werden.
Im Saarland anerkannte Bildungseinrichtungen auf den JuBis
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