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Das Team von MAP steht dir bei der Planung deines Auslandsjahres von Anfang an bis nach der Rückkehr an deine deutsche Schule zur Seite. Zusammen mit dir und einen Eltern planen wir dein High School Year, von der Auswahl des Landes, des Zeitraumes bis zur genauen Auswahl deiner High School. Wer kein ganzes Schuljahr oder Semester in die USA gehen will, aber trotzdem den unvergleichlichen amerikanischen High School Spirit erleben und gleichzeitig Teil einer amerikanischen Gastfamilie sein möchte, kann an unserem USA-Kurzzeit-Highschool Programm teilnehmen.
Schon seit 1996 sind wir auf High School Aufenthalte spezialisiert. Jährlich betreuen wir als Auslandsjahr-Organisation ca. 300 Schüler bei ihren langfristigen Sprachaufenthalten. Ein Auslandsjahr erweitert nicht nur den Horizont, sondern verbessert auch die Karrierechancen. Wir garantieren allen akzeptierten Schülern eine Gastfamilie und Absagen kurz vor Reiseantritt gibt es bei uns nicht. Der Erfolg gibt uns Recht, denn zum Teil betreuen wir Familien bereits in der zweiten Generation. Nicht ohne Stolz freuen wir uns über eine hohe Weiterempfehlungsrate. Zum Teil haben schon bis zu 4 Geschwister mit MAP eine Schule im Ausland besucht.
MAP MUNICH ACADEMIC PROGRAM GmbH
Türkenstraße 104
80799 München
Tel: 089 – 357 379 77
Web: www.map-highschoolyear.com
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( Bewertungen)
Dienst nach Vorschrift und eigentlich nicht mal das
Anfangs war man sehr bemüht, als der Vertrag unterschrieben war, gabs nur noch Dienst nach Vorschrift. Wir haben fast nie mehr von MAP gehört, das Vorbereitungstreffen hat man nur online angeboten.
Und das ist zu wenig.
Unterstützung oder Verständnis braucht man von MAPs nicht zu erwarten.
Unser Sohn wurde sehr spät platziert. Die Platzierung war am 29. August und am 31. August ist er geflogen. Das war ein wirklich schlimmer Sommer für ihn, weil er das leider persönlich nahm. Irgendwann lagen bei uns einfach die Nerven blank. MAP hat uns mit Floskeln vertröstet und kam dann im August plötzlich auf die Idee, dass seine Bewerbung vielleicht nicht genügend sei. Das hat mich sehr sauer gemacht, denn wenn es so gewesen wäre, wäre es die Aufgabe von MAP gewesen, ihm das rechtzeitig zu sagen (wir hatten im Dezember unterschrieben). Als mein Ton dann am Telefon nicht mehr der freundlichste war, wurde sowohl von der Chefin als auch von einer Mitarbeiterin einfach der Hörer aufgelegt – sehr professionell und empathisch, nochmal danke dafür!
Es gab dann endlich eine Platzierung, die Familie, bzw. die Dame wurde garantiert nicht überprüft, sie arbeitet als Local Coordinator für die Agentur in USA , da geht man wohl davon aus, dass da schon alles ok ist. War es aber nicht, die hygienischen Verhältnisse waren unterirdisch, das Zimmer, das uns im Vorfeld gezeigt wurde. gab es nicht für unseren Sohn, usw.
Es gab Probleme, die Hilfe von MAP war, dass sie die amerikanische Organisation sofort auf die Gastmutter los schickte, ohne die Situation genau zu checken und so unseren Sohn ins offene Messer laufen lies. Minderjährige setzt man Situationen aus, die wir unseren Kindern so nie zumuten würden. Mir wurde danach von der MAP-Mitarbeiterin versprochen (Anfang/Mitte Oktober), dass man sich mit unserem Sohn in Verbindung setzt, weil er sich auch mit Wechsel-Gedanken trug. Bis heute hat sich niemand mit ihm darüber unterhalten. Irgendwie hat er sich mit seiner Gastmutter zusammen gerauft und das Jahr war ok. Weit weg von den Versprechungen aus den Hochglanzprospekten, aber ok.
Wie gesagt, sein Jahr war ok, aber nichts daran war der Verdienst von MAP.
Heute weiß ich, dass es viele Probleme beim Austausch in USA mit dem J1-Visum gibt. Eigentlich ist es egal, über welche Agentur man bucht, weil es viel zu wenig Gastfamilien gibt. Sicher sagen kann ich mit unserer Erfahrung, dass MAP wenig engagiert ist und man außer allgemeinen Ausflüchten und Ausreden nichts von den Damen erwarten kann.
In einer letzten Mail hat man uns sogar dazu aufgefordert, dass wir eine Bewertung schreiben sollen, also wieder nur eine pauschale Mail ohne an die jeweilige Situation des ATS zu denken. Das zeigt mir, dass es völlig egal ist, was mit den Jugendlichen passiert, Hauptsache der Vertrag wird unterschrieben und bezahlt.
[Anmerkung der Redaktion: Dieser Kommentar wurde in Teilen von weltweiser redigiert und gekürzt, sodass er nunmehr unserer Netiquette entspricht und nicht zuletzt Persönlichkeitsrechte und Geschäftsinterna wahrt. Beiträge externer Autorinnen und Autoren geben nicht unbedingt die Meinung der weltweiser-Redaktion wieder.]
Wir haben über die Agentur MAP in München ein Schüleraustauschjahr für unsere Tochter in den USA gebucht. Diese wurde kurzfristig wegen eines Vertragsverstoßes vier Monate zu früh nach Hause geschickt. Nach einer Aufarbeitung der Sachlage haben wir erhebliche Versäumnisse bzw. nicht erbrachte aber vertraglich definierte Leistungen seitens der deutschen Agentur festgestellt.
MAP schickt ihre Austauschschüler mit einer schlechten Vorbereitung und ohne Präsenz-Vorbereitungstreffen auf das Auslandsjahr in die USA. Die Teenager werden sprichwörtlich ins kalte Wasser geworfen. Die Agentur beruft sich auf eine 3h Online-Veranstaltung zwischen dem Veranstalter (Agenturmitarbeiter), Reisebüro, USA-Agentur, Eltern und Schülern. In dieser Online-Veranstaltung wurden einige vertragsrechtliche Punkte zwar kurz angesprochen, jedoch ging es überwiegend um organisatorische Fragen der Eltern.
Viele andere Agenturen laden alle ihre Austauschschüler zu umfangreicher Vorbereitung vor und nach Ausreise in Präsenz ein. In diesen mehrtägigen Vorbereitungsseminaren werden die Schüler auf die Gepflogenheiten wie vertragliche, politisch, religiöse, kulturelle Verhaltensregeln und Besonderheiten geschult und auf die Konsequenzen hingewiesen.
Laut Aussage der Agentur könne sich diese so ein Vorbereitungstreffen in Präsenz nicht leisten. Vorbereitungsseminare für Schülerinnen, Schüler und Eltern in Deutschland wurden noch nicht mal als Option angeboten bzw. ein in Chicago normalerweise stattfindendes Treffen der Schüler vor Beginn des Auslandsjahres wurde von vorneherein abgesagt.
Zudem war die Art und Weise, wie von Agenturseite mit einem 16-jährigen Teenager umgegangen wurde, erschreckend. Die Agentur sieht die Fehler ausschließlich nur bei den Austauschschülern, nicht bei sich oder der Gastfamilie. Diese einseitige Schuldzuweisung war überaus befremdlich.
Leider hört man immer öfter, dass mit dem Schüleraustausch viel Geld zu verdienen ist – für wenig Gegenleistung und z.T. mit geringer Professionalität. Die Gastfamilien in den USA erhalten keinen finanziellen Ausgleich für die Schüler.
Wenn Sie Ihrem Kind etwas Gutes tun wollen, dann buchen Sie über Agenturen, die Ihre Kinder gut auf die Zeit in einer anderen Kultur mit deren Besonderheiten vorbereiten und begleiten.
[Anmerkung der Redaktion: Dieser Kommentar wurde in Teilen von weltweiser redigiert und gekürzt, so dass er nunmehr unserer Netiquette entspricht und nicht zuletzt Persönlichkeitsrechte und Geschäftsinterna wahrt. Beiträge externer Autorinnen und Autoren geben nicht unbedingt die Meinung der weltweiser-Redaktion wieder.]
Bei allem Verständnis für den Frust und die Verärgerung der Eltern der hier erwähnten Teilnehmerin, können wir diese Stellungnahme nicht unkommentiert lassen, weil sie faktisch in weiten Teilen irreführend ist.
Es ist nämlich gänzlich unzutreffend, dass die Teilnehmerin angeblich nicht ausreichend von MAP über die Regeln und Besonderheiten im Austauschland informiert worden sein soll.
Bereits die Vertragsbedingungen sehen klare Verhaltensregeln vor und stellen auch unmissverständlich klar, dass ein Verstoß Anlass zu einer Kündigung des Gastschulprogramms geben kann.
Diese Verhaltensregeln wurden mehrfach und unmissverständlich im Vorfeld der Abreise sowohl gegenüber den Eltern als auch der Teilnehmerin kommuniziert. Ebenso wurde klar kommuniziert, dass ein Verstoß die außerordentliche Kündigung des Gastschulvertrags zur Folge haben kann:
• So wurde bereits beim Bewerbungsgespräch auf die Verhaltensregeln und die Folgen von Verstößen hingewiesen.
• Im Verlauf des Bewerbungsverfahrens erhalten die Bewerber zudem die sog. „Conditions of Participation“ schriftlich zur Kenntnisnahme, die durch Setzen eines Häkchens in den Bewerbungsunterlagen von den Teilnehmern bestätigt werden muss. Ohne dieses Häkchen ist eine Absendung der Bewerbung durch die Teilnehmer nicht möglich.
• Außerdem sind die Teilnahmeregeln in den AGB von MAP wiedergegeben, die der Teilnehmerin und deren Eltern vor Buchung des Gastschulaufenthalts vorlagen.
• Darüber hinaus wurde nach erfolgter Buchung im Rahmen des erwähnten Online-Vorbereitungsseminars in Deutschland erneut detailliert darauf eingegangen.
• Zudem hat MAP den Eltern der Teilnehmerin eine Kopie der Übersetzung der sog. Conditions of Participation des lokalen Gastschulpartners im Gastland zukommen lassen, welche von der Tochter unterschrieben wurde. Damit wurde also erneut die Kenntnisnahme des Inhalts bestätigt. Die Eltern hätten sicherstellen müssen, dass ihre Tochter derart wichtige Unterlagen auch durchliest – auch und vor allem um deren eigene Sicherheit willen.
• Außerdem werden die Schüler vor Ort von ihrem Local Coordinator standardmäßig noch einmal bei Ankunft auf die Verhaltensregeln hingewiesen.
Richtig ist, dass die Teilnehmer von MAP im Rahmen des vorerwähnten Onlineseminars intensiv auf den Gastschulaufenthalt vorbereitet werden. Hingegen ist entschieden zurückzuweisen, dass sich MAP angeblich keine Präsenzveranstaltung zur Vorbereitung leisten können soll. Vielmehr hat die Erfahrung gezeigt, dass sich die Vorbereitung durchaus angemessen auf diese Weise durchführen lässt. Die Vorbereitungsveranstaltung wird im Übrigen aufgezeichnet. Alle Schüler und deren Eltern erhalten im Anschluss hieran einen entsprechenden Link, über den die Aufzeichnung abgerufen werden kann.
Insofern kann keine Rede davon sein, dass die Teilnehmer von MAP angeblich unvorbereitet „ins kalte Wasser geworfen“ werden. Vielmehr setzt die Teilnahme am Gastschulprogramm ebenso wie am Vorbereitungsseminar eine gewisse Grunddisziplin und Aufmerksamkeit der Teilnehmer voraus.
Die Kündigung des hier angesprochenen Gastschulaufenthalts erfolgte im Übrigen auch nicht aus heiterem Himmel. So hatte die Teilnehmerin vorliegend zuvor bereits gegen wichtige Verhaltensregeln verstoßen und war insoweit in aller Deutlichkeit schriftlich vor Ort abgemahnt worden. Ungeachtet dessen verstieß die Teilnehmerin kurze Zeit später abermals gegen die genau gleichen Verhaltensregeln.
Nach alledem ist MAP keine vertragliche Pflichtverletzung, schon gar nicht in Form einer angeblich unzureichenden Aufklärung der Teilnehmerin vorzuwerfen.
Vielmehr war vorliegend deutlich geworden, dass die Gastschülerin ganz offenbar noch nicht die notwendige Reife aufwies, um sich an die klar kommunizierten Verhaltensregeln zu halten. Damit war sie auch nicht geeignet, um weiterhin erfolgreich am Gastschulprogramm teilnehmen zu können.
Der Abbruch des Programms erfolgte deshalb berechtigter Weise, wenngleich dies äußerst bedauerlich war.