Internationaler Jugendfreiwilligendienst

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weltweiser · Freiwilligendienst · IJFD · BMFSFJ
ADVERTORIAL VON: BUNDESMINISTERIUM FÜR FAMILIE, SENIOREN, FRAUEN UND JUGEND
ERSCHIENEN IN: (NIX FÜR) STUBENHOCKER.
DIE ZEITUNG FÜR AUSLANDSAUFENTHALTE,
NR. 2 / 2012, S. 46

Im Januar 2011 ist der neue Auslandsfreiwilligendienst des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gestartet. Der Internationale Jugendfreiwilligendienst, kurz IJFD, ist ein Baustein zur Stärkung freiwilligen Engagements junger Menschen, der das bestehende Angebot an Freiwilligendiensten erweitert und zusätzliche Engagementmöglichkeiten schafft.

Er wurde in enger Abstimmung mit den Trägern, also den deutschen Entsendeorganisationen, erarbeitet, die die Freiwilligendienste in Kooperation mit den Einsatzstellen im Gastland organisieren. Der Internationale Jugendfreiwilligendienst ist ein Lern- und Bildungsdienst. Zum einen schafft er die Möglichkeit, sich für andere Menschen und andere Gesellschaften zu engagieren. Zugleich hilft der IJFD durch informelles Lernen im Rahmen der Projektarbeit vor Ort, die Persönlichkeit der Freiwilligen zu bereichern und sie weiterzubilden. Die Teilnehmer lernen, sich in einem neuen, ungewohnten Umfeld zurechtzufinden und erwerben soziale und interkulturelle Kompetenzen, die ihnen auch nach ihrer Rückkehr nach Deutschland zugute kommen.

Der IJFD kann weltweit geleistet werden. Einsatzstellen sind gemeinwohlorientierte Einrichtungen vor allem im sozialen und ökologischen Bereich. So können sich die Freiwilligen zum Beispiel für Kinder und Jugendliche, für alte, kranke oder behinderte Menschen engagieren oder im Natur- und Umweltschutz aktiv werden. Der Freiwilligendienst kann zwischen sechs und 18 Monate dauern, meist beträgt die Dienstzeit jedoch zwölf Monate. In der Regel erhalten die Freiwilligen während ihres Dienstes ein Taschengeld. Meist werden auch Unterkunft und Verpflegung gestellt. Die Rahmenbedingungen (Taschengeld, Unterkunft, Verpflegung, Reisekosten etc.) können jedoch von Träger zu Träger und Land zu Land unterschiedlich sein. Darüber und auch über die erforderlichen Sprachkenntnisse sowie versicherungsrechtliche Aspekte klären die Träger im Einzelnen auf.

junger Mann sitzt an Holztisch und tippt auf Laptop
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Bild des Kölner Doms
02. November
Köln
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Bild einer Statue in Gießen
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Gießen
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10 bis 16 Uhr
junger Mann sitzt an Holztisch und tippt auf Laptop
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Der Internationale Jugendfreiwilligendienst kann von jungen Frauen und Männern absolviert werden, die die Vollzeitschulpflicht erfüllt und bis zum Dienstabschluss das 27. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Der IJFD steht den jungen Menschen unabhängig vom jeweiligen Schulabschluss, ihrer ethnischen Herkunft oder ihrer Einkommenssituation gleichermaßen offen. Wer sich für den Internationalen Jugendfreiwilligendienst bewerben möchte, wendet sich an einen der derzeit rund 130 anerkannten Träger des IJFD, also an eine deutsche Entsendeorganisation. Der Träger informiert über die verschiedenen Einsatzbereiche und Einsatzstellen und ist für den Bewerbungsprozess zuständig. Da die Bewerbungsfristen nicht bei allen Trägern identisch sind und eine umfangreiche Vorbereitung für den Auslandsdienst notwendig ist, empfiehlt sich eine frühzeitige Bewerbung.

Vor und während des Dienstes werden die Freiwilligen durch Fachkräfte pädagogisch betreut. Die pädagogische Begleitung erfolgt unter anderem in Form von Bildungsmaßnahmen. So nehmen die Freiwilligen bei einem sechsmonatigen Dienst an mindestens 15 und bei einem zwölfmonatigen Dienst an mindesten 25 Seminartagen teil. An der Gestaltung und Durchführung der Veranstaltungen wirken die Freiwilligen in der Regel aktiv mit. Die Träger des IJFD sind verpflichtet, die Freiwilligen für die Dauer ihres Auslandsfreiwilligendienstes zu versichern. Dieser Versicherungsschutz umfasst mindestens eine Auslandskranken- und eine Unfall- sowie eine Haftpflichtversicherung. Die Freiwilligen sind ebenfalls in der gesetzlichen Unfallversicherung abgesichert. Bei Vorliegen der allgemeinen gesetzlichen Voraussetzungen wird auch im IJFD das Kindergeld gezahlt werden, für 2011 nach Inkrafttreten der entsprechenden Gesetzesänderung rückwirkend. Nach Abschluss des Dienstes kann der Teilnehmer vom Träger ein schriftliches Zeugnis über die Art und Dauer des Internationalen Jugendfreiwilligendienstes erbitten.

Die ministerielle Richtlinie zum IJFD und eine Liste der Träger finden sich auf der Homepage des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

0180-1907050 (Servicetelefon, kostenpflichtig)

www.bmfsfj.de

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